In wenigen Sekunden Geld versenden: Was können Blitzüberweisungen?

In wenigen Sekunden Geld versenden: Was können Blitzüberweisungen?
In wenigen Sekunden Geld versenden: Was können Blitzüberweisungen?

Android oder iOS – die ewige Frage wird scheinbar auch in den kommenden Jahren eher nicht endgültig geklärt. Das ist nicht weiter verwunderlich, wo doch schließlich alle Nutzer der Smartphones ihre eigenen Vorlieben im Hinblick auf Funktionalität und Preis haben. Eines jedoch haben die Android-Handys ihrem Widersacher meistens voraus: Denn für Entwickler ist es deutlich leichter, den Weg in den Google Play Store zu finden. Warum geht das bei Apple-Geräten nicht genauso gut?

Längerer Weg zur Aufnahme in den App Store

 

Was zu Beginn noch eine vielfach getätigte Annahme war, kann mittlerweile wohl einfach als Fakt angesehen werden: Es ist deutlich schwieriger, die eigene App in den App Store von Apple zu bringen als in den Play Store von Google. Wer es doch in den App Store für iOS-Geräte schaffen möchte, erhält dafür einen Leitfaden von Apple zur Verfügung gestellt, der gleich in den ersten Worten anreißt, was heutzutage besonders wichtig ist, um aufgenommen zu werden. Es geht dem Großkonzern vor allem darum, die besten Apps anbieten zu können, was im Detail heißt: Geschwindigkeit, Reaktionszeit und Anziehungskraft der Anwendnung müssen stimmen.

Dafür empfiehlt der erfolgreiche Hersteller von Elektronikprodukten aller Art, sich auf die aktuellen Versionen zum App-Design zu stürzen. Zur Verfügung stünden etwa ARKit, Core ML sowie Xcode 13. Diese sorgen wiederum dafür, dass iOS 15 und iPadOS 15 keinerlei Probleme bei der Darstellung bekommen. Das Unternehmen geht gar so weit, dass ab April 2022 sämtliche Apps, die neu übermittelt werden, mit Xcode 13 und iOS 15 SDK gebaut werden müssen.

Ein erfolgreiches Beispiel für eben diese modernen Apps sind die Sportwettenanbieter wie William Hill. Sie ermöglichen auf allen iPhones und iPads, Sportwetten abzuschließen und so stets besten Spielspaß zu erhalten. Dabei ist es völlig gleich, welches Endgerät letztlich vorhanden ist, sofern es eine ausreichend aktuelle Version des Betriebssystems beinhaltet. Ein weiteres Beispiel für moderne Apps mit iOS ist ProCamera. Bereits seit 12 Jahren ist die App top bewertet, weil sie den wechselnden Anforderungen des App Stores wie auch William Hill immer wieder treffend nachkommt. Neben der Kamerafunktion selbst gibt es viele Möglichkeiten, Bilder und Videos zu bearbeiten.

Was folgt nach der Übermittlung der App?

 

Quelle: Pexels

Sobald eine App dazu bereit ist, in den App Store aufgenommen zu werden, sollten noch einmal die wichtigsten Punkte überprüft werden. So gibt es Richtlinien im Hinblick auf Technik, Inhalte und Design. Sofern diese allesamt eingehalten werden, spricht hier nichts gegen die App. Dazu sollte die Produktseite selbst auf den Punkt stimmen und alle wichtigen Details wie ein möglicher Dark Mode, neue In-App-Käufe und Co. präsentieren. Ein wichtiger Faktor vor der Aufnahme in den App Store sind zudem alle Einstellungen hinsichtlich der Privatsphäre inklusive eventueller Rechte dritter Unternehmen, um unschöne Überraschungen zu vermindern bzw. sie komplett auszuschließen.

Sobald alle Details übereinstimmen, kann die App Schritt für Schritt eingereicht werden. Hierfür bietet Apple einen einfachen Vorgang, durch den der Nutzer langsam geführt wird. Hier geht es dann lediglich noch um Dinge finanzieller Natur bzw. um Administrator-Rechte des App-Erstellers. Alsbald nach der Übermittlung überprüft der Konzern die App und fügt sie dann entweder dem App Store hinzu oder bietet Feedback zu nötigen Verbesserungen an.

Über mich

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Honornews – deinem inoffiziellen Honor-Blog. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er Die Wirtschaftsnews.de, den Smartphone-Blog, den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.

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